Wegzugsbesteuerung – was Anleger und Unternehmer wirklich wissen sollten

Wegzugsbesteuerung – was Anleger und Unternehmer wirklich wissen sollten
Photo by Nadine Marfurt / Unsplash

Deutschland zählt seit Jahren zu den Ländern mit den höchsten Steuerquoten weltweit. Wer Kapital aufbaut, kennt die Abgeltungssteuer auf Dividenden und Kursgewinne nur zu gut. Doch mit einem Umzug ins Ausland greift eine weitere Regelung: die Wegzugsbesteuerung. Sie sorgt dafür, dass der Fiskus selbst dann noch mitverdient, wenn Gewinne gar nicht realisiert wurden.

Was ist Wegzugsbesteuerung?

Greift, wenn eine in Deutschland steuerlich ansässige Person das Land verlässt und mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält. Das Finanzamt behandelt den Vorgang, als ob die Anteile verkauft worden wären – der Wertzuwachs wird fiktiv versteuert, obwohl kein Geld geflossen ist.

Ab 2025 werden die Regeln verschärft: Auch Fonds- oder ETF-Anlagen können betroffen sein, sofern ihre Anschaffungskosten über 500.000 € liegen. Damit rücken auch Privatanleger in den Fokus.

Wer ist außen vor?

Ein wichtiger Spielraum bleibt für klassische Aktionäre mit Streubesitz. Wer weniger als 1 % an einer börsennotierten Gesellschaft hält, unterliegt nicht der Wegzugsbesteuerung. Für viele Privatanleger relevant und strategisch nutzbar.

Zahlenbeispiel:

Ein Depot im Wert von 4 Mio. €, davon 2 Mio. € Kursgewinne – bisher nicht realisiert:

  • Deutschland:
    25 % Abgeltungssteuer auf 2 Mio. € = 500.000 €

    • 5,5 % Solidaritätszuschlag = 27.500 €
      → Gesamtabgabe ca. 527.500 € (ohne Kirchensteuer).
      Mit Kirchensteuer wären es rund 580.000 €.
  • Schweiz: Kapitalgewinne aus Aktienverkäufen sind für Privatpersonen steuerfrei, solange keine professionelle Einstufung vorliegt → 0 € Steuer bei gleichem Gewinn.

Ein Unterschied von über einer halben Million Euro – Geld, das andernorts für Vermögensaufbau genutzt werden könnte.

Warum ausgerechnet die Schweiz?

Nicht als Steuerparadies – Erwerbseinkommen sind dort belastet, und die Lebenshaltungskosten hoch. Aber Privatinvestoren profitieren: Gewinne aus Kapitalvermögen bleiben unbesteuert. Dieser rechtliche Rahmen schafft langfristige Planungssicherheit – nicht durch Tricks, sondern durch klare Regeln.

Standortbewusst agieren

Wegzugsbesteuerung zeigt, wie komplex steuerliche Regeln sein können. Für Unternehmer und Großaktionäre ist sie bremsend; für Privatanleger mit Streubesitz eröffnet sie Gestaltungsspielräume.

Das Rechenbeispiel illustriert: Wohnsitzwahl schlägt schnell im fünfstelligen Bereich zu Buche. Wer früh plant, schafft echte Gestaltungsspielräume – nicht durch Spekulation, sondern durch strategische Entscheidungen.

Fazit

Steuergesetze formen, wie Menschen investieren und Vermögen sichern. Deutschland setzt auf Kontrolle und Komplexität, die Schweiz auf Klarheit. Wer rechtzeitig handelt, schafft strategisch Freiräume. Es geht am Ende um Selbstbestimmung – und darum, die Früchte eigenen Investierens selbst ernten zu können.

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– Bullish One