Kapital als Produktivfaktor oder Steuerobjekt?

Kapital als Produktivfaktor oder Steuerobjekt?
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Kapital als Produktivfaktor oder Steuerobjekt?

Die Debatte über Aktien- und ETF-Besteuerung wird in Deutschland meist technisch geführt: Freibeträge, Vorabpauschale, Abgeltungssteuer, Detailkorrekturen. Dabei gerät häufig aus dem Blick, dass sich hinter diesen Einzelregelungen grundlegende ordnungspolitische Fragen verbergen.

Dieser Text verfolgt keine politische Agenda. Er beschreibt eine Entwicklung:
wie Kapital unterschiedlich behandelt wird, welche Anreizwirkungen daraus entstehen – und warum die Unterscheidung zwischen ETF-Investments und direkten Unternehmensbeteiligungen dabei eine zentrale Rolle spielt.


1. Zwei unterschiedliche Kapitalverständnisse

International lassen sich zwei grundlegende Sichtweisen auf Kapital erkennen.

Im angelsächsischen Raum – insbesondere in den USA – gilt Kapital primär als Produktivkapital:

  • Kapital wird investiert
  • Kapital finanziert Unternehmen
  • Kapital ist Teil der Altersvorsorge
  • Kapitalmärkte sind zentrale Finanzierungsinstrumente der Realwirtschaft

Aktien werden dort überwiegend als Beteiligungen an produktiven Unternehmen verstanden, nicht als Sonderform laufenden Einkommens.

In Deutschland ist das Kapitalverständnis historisch anders geprägt:

  • stärker bankenzentriert
  • stärker einkommensorientiert
  • stärker auf Umverteilung fokussiert

Kapital erscheint weniger als eigenständiger Produktionsfaktor, sondern stärker als steuerlich zu erfassende Bemessungsgrundlage. Diese Sichtweise bildet den Hintergrund vieler steuerlicher Regelungen.


2. 2008 als ordnungspolitischer Einschnitt

Bis 2008 galt in Deutschland:
Kursgewinne aus Aktien waren nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei.

Dieses Prinzip setzte klare Anreize:

  • langfristiges Halten
  • Geduld
  • Beteiligung statt Umschichtung

Mit Einführung der Abgeltungssteuer wurde diese Logik beendet:

  • Kursgewinne sind seitdem unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig
  • langfristiges Halten wird steuerlich nicht mehr privilegiert
  • Kapitalerträge werden pauschal behandelt

Unabhängig von der politischen Motivation markiert dies einen strukturellen Wechsel.


3. ETFs und Aktien sind ökonomisch nicht dasselbe

In der steuerlichen Diskussion werden ETFs und Aktien häufig gleichbehandelt.
Ökonomisch handelt es sich jedoch um grundverschiedene Konstruktionen.

ETF-Investments

Bei einem ETF:

  • besitzt der Anleger keine direkte Unternehmensbeteiligung
  • kennt er die einzelnen Aktien oft nicht im Detail
  • hat er keinerlei Einfluss auf Zusammensetzung oder Gewichtung
  • folgen Umschichtungen den Regeln des Indexanbieters

Der Anleger delegiert Allokationsentscheidungen vollständig an ein Regelwerk.

Direkte Aktienbeteiligungen

Bei einem Aktienportfolio:

  • trifft der Anleger bewusste Eigentumsentscheidungen
  • hält er konkrete Unternehmensanteile
  • verfolgt er strategische, langfristige Ziele
  • kann er relevante Beteiligungsquoten aufbauen

Aktien sind hier nicht Vehikel, sondern Eigentum.

Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Frage, wie Besteuerung wirkt.


4. Vorabpauschale: Besteuerung ohne Realisierung

Die Vorabpauschale greift aktuell bei Fonds und ETFs, nicht bei direkt gehaltenen Aktien.

Ihre Struktur ist entscheidend:

  • Besteuerung nicht realisierter Erträge
  • Steuerpflicht ohne Verkauf
  • Liquiditätsbedarf ohne Cashflow

Bei ETFs wird dieser Mechanismus häufig mit dem Argument gerechtfertigt, dass es sich um „thesaurierende Erträge“ handle. Ökonomisch bedeutet er jedoch:
Steuern entstehen unabhängig davon, ob Liquidität vorhanden ist.


5. Aktien sind Eigentum, nicht Liquidität

Aktien sind kein Geldbestand, sondern:

  • Eigentumsrechte
  • Anteile an Produktivvermögen
  • Stimmrechte
  • langfristige Beteiligungen

Dass Aktien im Depot mit einem Euro-Wert ausgewiesen werden, ändert nichts an ihrer Natur.

Steuern, die Liquidität voraussetzen, können bei fehlendem Cashflow nur durch Veräußerung von Eigentum beglichen werden.


6. Ein vereinfachtes Beispiel direkter Beteiligung

Ein Anleger hält:

  • 10.000 Aktien eines Unternehmens
  • entsprechend 10 % der Gesellschaft

Die Beteiligung ist strategisch motiviert, nicht spekulativ.
Das Unternehmen schüttet keine Dividende aus.

Es entsteht eine Steuerforderung von 10.000 Euro, etwa durch eine laufende Besteuerungslogik.

Bei einer effektiven Besteuerung von Veräußerungen in Höhe von 50 % ergibt sich:

  • Verkauf von Aktien im Wert von 20.000 Euro
  • 10.000 Euro Steuer auf den Verkauf
  • 10.000 Euro verbleiben netto
  • diese 10.000 Euro werden vollständig zur Steuerzahlung verwendet

Ergebnis:

  • Unternehmensanteile im Wert von 20.000 Euro sind veräußert
  • keine zusätzliche Liquidität bleibt bestehen

7. Schrumpfende Beteiligungsquoten als struktureller Effekt

Nach diesem Vorgang hält der Anleger z. B. nur noch 9.500 Aktien.

Die Beteiligungsquote sinkt:

  • von 10 %
  • auf 9,5 %

Wird dieser Mechanismus über Jahre wiederholt:

  • reduziert sich der Unternehmensanteil
  • sinken Stimmrechte
  • verringert sich der Anteil an zukünftigen Erträgen

Dieser Effekt entsteht unabhängig von der operativen Entwicklung des Unternehmens.


8. Zinseszinseffekt und Eigentumserhalt

Der Zinseszinseffekt setzt voraus, dass die Kapitalbasis erhalten bleibt.

Muss regelmäßig Substanz veräußert werden, um laufende Steuerforderungen zu erfüllen, wird dieser Effekt abgeschwächt oder neutralisiert – selbst dann, wenn das Unternehmen wächst.


9. Warum direkte Aktien bisher anders behandelt werden

Aktuell greift die Vorabpauschale nicht bei direkt gehaltenen Aktien.

Ein Anleger, der z. B. über Jahrzehnte Aktien ohne Dividenden hält (etwa Beteiligungen an Unternehmen mit Thesaurierungsstrategie), löst bis zur Veräußerung keine laufende Steuer aus.

Aus staatlicher Sicht bedeutet das:

  • über lange Zeiträume keine Steuerzuflüsse
  • trotz wachsender Unternehmenswerte

Ob und wie dieses Spannungsverhältnis künftig aufgelöst wird, ist offen. Feststellbar ist jedoch:
Je stärker staatliche Ausgaben dauerhaft steigen, desto größer wird der Druck, steuerliche Erfassungsmechanismen auszuweiten.


10. ETF-Logik als möglicher Präzedenzfall

Die Einführung der Vorabpauschale bei ETFs zeigt, dass der Gesetzgeber bereit ist, Steuerstundungseffekte zu begrenzen.

Unabhängig von politischen Absichten lässt sich feststellen:

  • Der Mechanismus existiert
  • Er funktioniert technisch
  • Er verändert Eigentumsstrukturen

In diesem Kontext gewinnt die Unterscheidung zwischen delegiertem Indexinvestment und direkter Unternehmensbeteiligung an Bedeutung.


Fazit: Eine ordnungspolitische Beobachtung

Beobachtbar ist:

  • eine zunehmende Gleichbehandlung von Kapital und laufendem Einkommen
  • eine stärkere Fokussierung auf laufende Besteuerung
  • Mechanismen, die Substanzverzehr begünstigen können
  • eine wachsende Bedeutung der Frage, wem Unternehmen gehören und wie lange

Welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, bleibt dem Leser überlassen.

Dieser Text versteht sich nicht als Bewertung, sondern als sachliche Bestandsaufnahme einer Entwicklung – und ihrer möglichen ökonomischen Konsequenzen.