Aurelius – wenn die Börse zum Ballast wird
Warum sich eine deutsche Beteiligungsgesellschaft lieber vom Kapitalmarkt verabschiedet hat – und was das für Anleger bedeutet.
Im Sommer 2023 verschwand eine traditionsreiche Aktie leise von der Kursliste:
Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA, eine Münchener Beteiligungsgesellschaft, die sich auf Turnarounds und Firmenübernahmen spezialisiert hat.
Kein Skandal, keine Pleite – sondern ein bewusster Rückzug von der Börse.
Seit dem 3. Juli 2023 ist die Aktie (ISIN DE000A0JK2A8) nicht mehr im regulierten Markt handelbar.
Ein Delisting – von Aurelius selbst beantragt.
Was ist passiert?
Aurelius hat beschlossen, sich aus dem regulären Handel der Frankfurter Wertpapierbörse zurückzuziehen.
Gleichzeitig bot das Unternehmen seinen Aktionären ein freiwilliges Rückkaufprogramm an – rund 6,6 Millionen Aktien sollten zu Preisen um 15 Euro übernommen werden.
Wer verkaufen wollte, konnte.
Wer bleiben wollte, blieb.
Aber seither ist die Aktie faktisch ein Privat-Investment – illiquide, kaum noch an Börsenplätzen handelbar.
Warum dieser Schritt?
Offiziell begründet das Management den Schritt mit:
„Kostenersparnis, geringerer organisatorischer Aufwand und mehr Flexibilität in der strategischen Steuerung.“
Übersetzt:
Die Pflichten einer börsennotierten Gesellschaft – Quartalsberichte, Investor-Relations-Arbeit, Compliance, öffentliche Kursbeobachtung – kosten viel Geld und Zeit.
Und Aurelius, eine klassische Beteiligungsgesellschaft mit langfristigem Ansatz, fühlte sich vom Börsenumfeld missverstanden.
Der Aktienkurs notierte über Jahre deutlich unter dem inneren Wert (NAV) der Beteiligungen.
Anleger goutierten die stille Restrukturationsarbeit nicht – und so entschied man sich, die Öffentlichkeit einfach abzuschalten.
Keine Enteignung – aber weniger Liquidität
Für Anleger bedeutete das Delisting keine Zwangsliquidation.
Die Aktien blieben bestehen, das Eigentum ebenso.
Doch ohne geregelten Markt fehlt die tägliche Preisbildung.
Man kann die Aktie in manchen Depots noch sehen – handeln aber meist nur außerbörslich über Spezialbroker.
Der Spread ist hoch, das Volumen gering.
Wer also heute noch Aurelius-Aktionär ist, bleibt beteiligt, aber mit eingeschränkten Möglichkeiten, zu verkaufen.
Die Aktie ist faktisch zu einem Private-Equity-Investment geworden.
Die stille Logik hinter dem Rückzug
Beteiligungsgesellschaften leben von langfristigen Zyklen.
Sie kaufen angeschlagene Unternehmen, drehen sie um, verkaufen später mit Gewinn.
Das ist schwer zu vermitteln, wenn der Kapitalmarkt alle drei Monate Quartalszahlen sehen will.
Ein Delisting kann daher strategisch sinnvoll sein:
Weniger öffentlicher Druck, mehr Kontrolle, keine Bewertung durch nervöse Märkte.
Aber:
Es entzieht sich auch der öffentlichen Kontrolle.
Transparenz nimmt ab, Informationsfluss verlangsamt sich, der innere Wert bleibt Spekulation.
Für Anleger ein Lehrstück
Aurelius zeigt exemplarisch, wie ein Börsenlisting kein Garant für Liquidität, Transparenz oder Rendite ist.
Sobald ein Unternehmen meint, ohne Kapitalmarkt besser leben zu können, steht der Privatanleger auf verlorenem Posten.
Wer investiert, sollte sich fragen:
- Wie hoch ist der Streubesitz?
- Wie abhängig ist das Unternehmen von Kapitalmarktfinanzierung?
- Gibt es Mehrheitsaktionäre, die theoretisch jederzeit „den Stecker ziehen“ könnten?
Denn ein Delisting kann jederzeit passieren – ganz legal.
Lessons Learned
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Liquidität ist kein Naturgesetz.
Eine Aktie kann jederzeit von der Börse verschwinden. Wer investiert, sollte immer wissen, wie er im Notfall wieder rauskommt. -
Bewertung schützt nicht vor Rückzug.
Selbst „unterbewertete“ Titel können delisten, wenn sich das Management vom Markt missverstanden fühlt. -
Private Equity durch die Hintertür.
Wer nach einem Delisting investiert bleibt, hält praktisch ein illiquides Private-Equity-Investment – mit allen Chancen, aber auch allen Risiken.