Krankenversicherung und Aktiengewinne: Das Missverständnis mit den Beiträgen
Viele Privatanleger gehen davon aus, dass sie ihre Aktiengewinne immer mit der Krankenkasse teilen müssen. Wer die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Entnahmephase nutzt, rechnet daher oft mit hohen Abgaben. In Wahrheit ist das Thema deutlich transparenter – und das Sparpotenzial durch „Tricks“ deutlich begrenzter, als viele denken.
Wichtig: Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) fällt in Deutschland immer an. Dieser Artikel behandelt ausschließlich die Frage, ob und in welcher Höhe zusätzlich Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung fällig werden.
Pflicht- vs. freiwillige Versicherung
- Pflichtversicherung (z. B. während der Erwerbstätigkeit): Kapitalerträge sind komplett beitragsfrei.
- Freiwillige Versicherung (z. B. als Privatier): Kapitalerträge werden berücksichtigt – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Beitragsbemessungsgrenze
Für 2025 gilt:
- 62.100 € pro Jahr bzw. 5.175 € pro Monat als Höchstgrenze.
- Beitragssatz inkl. Pflegeversicherung: ca. 19,7 %
- Höchstbeitrag: rund 12.200 € pro Jahr
Zur Erinnerung: Es geht hier nicht um Steuern, sondern nur um die zusätzlichen Beiträge an die GKV.
Unabhängig davon, ob jemand 100.000 €, 1 Mio. € oder 10 Mio. € Kapitalgewinne erzielt – die Krankenkasse berücksichtigt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Beispielrechnung
Gewinn aus Aktien | Beitrag GKV (max.) | Effektiver Prozentsatz |
---|---|---|
100.000 € | ca. 12.200 € | ~12 % |
1.000.000 € | ca. 12.200 € | ~1,2 % |
10.000.000 € | ca. 12.200 € | ~0,12 % |
Einordnung
In der Ansparphase spielt das Thema keine Rolle – Kapitalerträge bleiben bei Pflichtversicherten außen vor.
In der Entnahmephase ist der Beitrag durch die Bemessungsgrenze gedeckelt.
Auch bei einer Depotliquidation bleibt der absolute Betrag überschaubar.
Die GKV kann höchstens rund 12.200 € pro Jahr beanspruchen – nicht mehr.
Und bei sehr großen Vermögen?
Bei hohen Depotvolumina wird weniger die Krankenkasse relevant, sondern steuerliche Fragen. Wer eine vollständige Liquidation plant, sollte sich über die Wegzugsbesteuerung informieren.
Mehr dazu im Artikel: Wegzugsbesteuerung – was Anleger und Unternehmer wirklich wissen sollten.
Anmerkung: Prominente sind oft weniger ortsgebunden und nutzen Auslandsumzüge nicht nur für Lifestyle-Aspekte, sondern auch, um ihre Vermögensstruktur neu zu ordnen. In den Medien wurde beispielsweise über den Umzug von Verona Pooth in die Vereinigten Arabischen Emirate berichtet (RND-Artikel). Öffentlich betonen Prominente dabei meist Gründe wie Familie, Service oder Lebensqualität. Nicht von der Hand zu weisen ist jedoch, dass steuerliche Vorteile diese Freiheiten erleichtern: Wer mehr Netto behält, kann auch mehr Zeit und Mittel in Familie, Lifestyle oder neue Projekte investieren.
Fazit
Das große Missverständnis löst sich nüchtern auf: Die gesetzliche Krankenkasse kann – unabhängig von der Höhe der Kapitalgewinne – maximal rund 12.200 € pro Jahr erhalten.
Für kleinere Depots ist der Effekt noch spürbar. Bei großen Vermögen hingegen verliert er an Bedeutung – dort spielen andere Faktoren wie Steuern oder Standortentscheidungen eine größere Rolle.